Bishäuser Muuloapen e.V.

Hier erfährst Du aktuelles aus Bishausen und über unseren Verein. 

Grillplatz

Warn- und Nutzungshinweise:
Grundsätzlich ist auch durch die waldnahe Lage im Umgang mit Feuern große Vorsicht geboten und die Empfehlungen bzw. Bestimmungen zum vorbeugenden Waldbrandschutz sind zu beachten. Ab Waldbrandstufe 3 (mittlere Gefahr) können bereits Verbote der entsprechenden Landesbehörden gelten.
Bei Betrieb von Zeltanlagen vor den Hütten ist die Nutzung der Lagerfeuerstelle grundsätzlich untersagt.
Jeder Benutzer nutzt den Platz auf eigene Gefahr, es besteht seitens des Vereins keine Haftung.



Beschreibung:

Am Südhang des idyllischen Bevertals gelegen bietet sich ein schöner Blick hinunter auf das westliche Bishausen. Ausreichend für bis zu 100 Personen bietet der Platz Sitzgelegenheiten, einen überdachten Grill sowie einen Lagerfeuerplatz.

Für die Kleinen ist gleich nebenan ein kleiner Spielplatz mit Schaukel, Rutsche und Sandkasten. Eine kleine Wiese kann für Ballspiele genutzt werden.


Die Hütte bietet Schutz für 40 Personen. Daneben steht noch eine kleine Lagerhütte, die bestens geeignet ist, das eine oder andere Getränk schattig zu lagern und über den Tresen zu reichen. 

Auch die Anschlussmöglichkeit eines Stromaggregates ist gegeben. Wegen der exponierten Lage gelten allerdings Auflagen für die abendliche Nutzung von Musikanlagen zum Lärmschutz. 



Nutzungsentgelte:

Ortsansässige Vereine: 15,00 €

Bishäuser Bürger: 15,00 €

Auswärtige: 50,00 €

Kaution: 50,00 €



Kontakt:

Jörg Ausmeier
Brüderweg 4
37176 Nörten-Hardenberg
Tel: 05503 
49160
 




Weiteres kann auch der Benutzungsordnung entnommen werden:

Benutzungsordnung
Grillplatz
Benutzungsordnung Grillplatz Bishausen.pdf (286.48KB)
Benutzungsordnung
Grillplatz
Benutzungsordnung Grillplatz Bishausen.pdf (286.48KB)